Arbeitsbegleitende Maßnahmen
Die Werkstätten des Lebenshilfe-Werkes Kreis Waldeck-Frankenberg e. V. sehen ihren Auftrag nicht nur in der Förderung durch Arbeit, sondern in der Gesamtentwicklung des Menschen mit Behinderung. Wie im § 5, Abs. 3 der Werkstättenverordnung beschrieben, haben sie arbeitsbegleitend geeignete Maßnahmen zur Erhaltung und Erhöhung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit der betreuten Mitarbeiter/innen durchzuführen.
Diesem Auftrag werden wir im Fachbereich Arbeit in den unterschiedlichen Werkstattbereichen und den Tagesförderstätten seit vielen Jahren durch ein ständig wachsendes und sich veränderndes Angebot innerhalb unserer "arbeitsbegleitenden Maßnahmen" gerecht. Die angebotenen Maßnahmen haben sich in den letzten Jahren immer wieder gewandelt und stehen heute im engen Zusammenhang mit den auf Arbeit und Beruf, auf Entwicklung und Steigerung der Arbeitsfähigkeit ausgerichteten Angeboten in der WfbM.
Das heißt, dass es sich nicht um reine Spiel-, Sport-, Freizeit- oder Spaßaktivitäten handelt, sondern das jeweilige Angebot an der Förderung für den Einzelnen orientiert ist.
Die Angebote decken ein Spektrum von klassischen Sportmaßnahmen, wie z.B. Fußball, Handball, Schwimmen, Tischtennis, Kegeln, Fitness, Nordic Walking, Tanzen über Kurse wie Rechnen-Schreiben-Lesen, Arbeitssicherheitsunterweisungen, Deutschunterricht bis hin zu Krankengymnastik/Ergotherapie und Psychomotorikkurse ab.