Teilhabe am Arbeitsleben
"Teilhabe am Arbeitsleben" bedeutet die Rehabilitation und die Integration von Menschen mit Behinderung, die aufgrund Art oder Schwere der Behinderung nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Dies ist der originäre Auftrag des Fachbereichs Arbeit.
Er ist damit sowohl eine Stätte der beruflichen, als auch der sozialen Rehabilitation. Entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen, Neigungen und Notwendigkeiten der Menschen mit Behinderung verfügt der Fachbereich Arbeit über qualifiziertes Fachpersonal in den einzelnen Bereichen.
Darüber hinaus wird durch begleitende Maßnahmen die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit gefördert.