Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Zwölf Monate in einer sozialen Einrichtung mitarbeiten, dabei die eigenen Fährigkeiten und Grenzen kennenlernen und die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz sinnvoll überbrücken – diese Chance bietet das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) jungen Frauen und Männer, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Das FSJ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziell gefördert.
Welche Möglichkeiten bietet des FSJ?
- anderen Menschen helfen und dabei selbständiger werden sowie für das eigene Leben Erfahrungen sammeln
- einen sozialen Beruf in der Praxis erleben und berufliche orientierung gewinnen
- Austausch mit anderen FSJ-Teilnehmenden
- Unterstützung durch die begleitenden Seminare und Bildungstage
Welche Tätigkeitsbereiche bietet das FSJ?
Einsatzstellen im Freiwilligen Sozialen Jahr gibt es unter anderem in
- Krankenhäusern
- Seniorenheimen
- Mobilen sozialen Hilfsdiensten
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen n Kindertagesstätten
- Integrativen Kindereinrichtungen
- Schulen
- Suchthilfeeinrichtungen
- Jugendherbergen
- Einrichtungen für psychisch Erkrankte
Welche Geldbezüge und Leistungen gibt es im FSJ?
Welche Geldbezüge und Leistungen gibt es im FSJ?
- ein monatliches Taschengeld
- kostenfreie Verpflegung oder einen Zuschuss zur Verpflegung
- in einigen Einsatzstellen freie Unterkunft, bzw. Geldersatzleistung
- Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
- Jahresurlaub nach den gesetzlichen Bestimmungen
- einen FSJ-Ausweis
- Anspruch auf Kindergeld und Waisenrente sowie Fahrpreisermäßigung
- für viele Ausbildungsberufe wird das FSJ als Praktikum anerkannt, es erhöht die Chancen auf einen Ausbildungs- bzw. Studienplatz
Bewerbungen bitte an [email protected]
Ansprechpartnerin: Sandra Reese, Teamleiterin Personal, Tel. 05631-5006 960