AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Fachbereich Arbeit 

 Stand: 12.06.2018 

Diese AGB gelten nicht für unsere Wäschereien, hierfür gelten separate Bedingungen. 

1. Allgemeines 

Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Lieferungs- und Zahlungsbe-dingungen; diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirk-sam, wenn sie schriftlich von uns anerkannt werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. 

Unsere Angebote sind freibleibend. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages als Ganzem. 

2. Auftragsbestätigung 

Mündliche Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Das gilt auch für die Be-und Verarbeitung von bereitgestelltem Material. 

3. Preise 

Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Treffen Arbeitsbe-schreibungen (bei Lohnarbeiten), die als Grundlage unserer Preiskalkulation dienen, nicht zu und ergibt sich daraus bei der Auftragsausführung ein Mehraufwand, so behalten wir uns eine Nachberechnung vor. 

4. Liefer- und Leistungszeit 

Lieferfristen und –termine gelten nur annähernd, es sei denn, wir haben sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Haben wir die Einhaltung eines Termins oder einer Frist zugesichert, so muss uns der Auftraggeber bei Verzug schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Ereignisse höherer Gewalt sowie Aussperrung und Streik berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die Liefer- und Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Im Fall des Rücktritts aus den genannten Gründen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen. 

4a. Auftragsänderung 

Bei Auftragsänderung ist eine angemessene Reaktionszeit zu gewähren. Wir behalten uns in diesem Fall eine Nachkalkulation und Nachberechnung sowie eine Verschiebung der Fertigungs- und Liefer-termine vor. 

4b. Liefermenge 

Die Liefermenge kann fertigungsbedingt gegenüber der bestellten Menge um ca. 10% abweichen. 

5. Versand und Gefahrenübergang 

Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Ver-lassen unserer Werkstatt, geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Auftrag-geber über. Versandweg und Versandmittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl über-lassen. Versandfertige Ware muss unverzüglich (sofern kein Liefertermin festgesetzt ist, innerhalb von 3 Werktagen nach Mitteilung über die Bereitstellung) abgerufen werden. Nach Ablauf dieser Frist geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. 

Wir sind berechtigt im Falle des Annahmeverzuges, nach eigener Wahl auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers Ware zu versenden oder nach unserem Ermessen zu lagern und die Lieferung und Lagerung sofort zu berechnen. 

6. Zahlungsbedingungen 

Zahlungen sind 14 Tage nach Valutadatum ohne Abzug fällig. Die Aufrechnungen mit Gegen-forderungen sind nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des jeweiligen Kontokorrentzins-satzes zu berechnen. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Der Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung ein. Wenn unsere Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände be-kannt werden, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 

35319DS_39B Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.doc/14.06.2018/Stl 2 

7. Eigentumsvorbehalt 

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Die Freigabe der Sicherung kann auf Anfrage des Auftraggebers erfolgen, wenn der Wert der Sicherheiten die gesicherte Forderung um mehr als 20% übersteigt. 

Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware, gilt als in unserem Auftrage erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Auftraggeber mit Wirksamwerden dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen seine Eigentums- bzw. seine Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit)Eigentum mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. 

8. Mängel/Gewährleistung 

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich gerügt werden; nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Nach Ablauf der Mängelrügefrist ist die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist ebenfalls bei unsachgemäßer Lagerung und Behandlung der Ware ausgeschlossen. Bei berechtigten und rechtzeitig erfolgten Mängelrügen steht uns das Wahlrecht zwischen Nach-besserung und Ersatz zu. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftrag-geber Minderung des Preises oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Im Übrigen verjähren die Gewährleistungsansprüche nach 1 Jahr ab Lieferung. 

9. Haftung 

Wir haften für Schäden -auch für die durch Terminverzögerung entstandenen, gleich aus welchem Rechtsgrund- nur, wenn wir oder ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, lediglich in Höhe der Materialkosten. Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung (vgl. Abschnitt 8) bleiben unberührt. 

10. Haftung bei Schäden an Materialien bei einem Werksvertrag 

Geht Material des Auftraggebers bei uns unverschuldet unter oder verschlechtert es sich, so trägt der Auftraggeber gem. § 644 BGB das Risiko. Stellt uns der Auftraggeber Materialien zur Verfügung, deren Mängel oder Fehler eine Bearbeitung erschweren oder sogar die endgültige Ausführung unmöglich machen, so haben wir bei fachmännischer Bearbeitung unsererseits Anspruch auf Vergütung der Mehr-kosten bzw. der von uns geleisteten Arbeit (§ 645 BGB). 

11. Erfüllungsort 

Erfüllungsort ist Korbach. 

12. Gerichtsstand 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Korbach, wenn der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. 

Allgemeine Wäscherei-Lieferbedingungen (Stand: 11/2014) 

1. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut 

Das Lebenshilfe-Werk Kreis Waldeck-Frankenberg e.V. ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper, durch oder bei zu den Textilien gehörigen Zubehörteilen wie z.B. Gürtel, Schnallen, Knöpfe, Pailletten, etc. und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, dass nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann. 

2. Aufklärungspflicht des Kunden für besonders hochpreisiges Reinigungsgut und Entfernung von textilfremden Gegenständen durch den Kunden 

Der Kunde hat auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe an den Textilreiniger hinzuweisen. Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass vor Übergabe der Textilien textilfremde Gegenstände, wie z.B. Kugelschreiber, Taschenmesser, u.a., entfernt sind. 

3. Rückgabe und Pflicht des Kunden zur Abholung 

Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung des Auftragsbeleges. Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten bzw. vorgesehenen Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach Übergabe an das Lebenshilfe-Werk Kreis Waldeck-Frankenberg e.V. und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös. 

4. Rügepflicht des Kunden bei Mängeln, Fehlmengen oder Falschlieferung 

Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde, z.B. durch Vorlage des Auftragsbeleges oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Gleiches gilt in den beiden vorgenannten Sätzen für die Rüge von offensichtlichen Fehlmengen oder Falschlieferungen bei der Lieferung 

5. Haftung und Haftungsbegrenzung 

Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden ist ein Schadensersatz auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

Diese Begrenzung des Schadensersatzes gilt nicht für schuldhafte Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten oder für schuldhafte Verstöße, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Gleichfalls gilt die Begrenzung des Schadensersatzes nicht bei Schäden durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.